Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

Entstandene Kosten für die Herstellung, die Erneuerung, den Ausbau (z. B. die Verbesserung) oder den Umbau von öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen werden anteilig auf die betroffenen Anliegergrundstücke umgelegt.
Dies gilt für alle beitragsfähigen Maßnahmen, die vor dem 26. Januar 2018 abgeschlossen wurden.

Für Straßenbaumaßnahmen, die ab dem 26. Januar 2018 abgeschlossen werden, werden gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe keine Straßenbaubeiträge erhoben.

Rechtsgrundlage

§ 8 Kommunalabgabensetz,

Kein Ergebnis gefunden.