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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Ganztagsschule

Grundschule

Ab dem 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Kraft. Mit Umsetzung des Rechtsanspruchs sollen Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, soziale Teilhabe und die Verbesserung der Bildungsqualität noch stärker in den Fokus gelangen. Der Anspruch gilt im kommenden Schuljahr 2026/2027 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen und wächst in den folgenden Schuljahren auf. 
Die verlässliche Betreuung umfasst an Schultagen täglich acht Stunden, einschließlich der Unterrichtszeiten. Für die Grundschulen der Stadt Bad Oldesloe ist eine Betreuungszeit bis 16 Uhr festgelegt worden. Das Angebot kann für fünf oder drei Tage gebucht werden und kostet maximal 135 Euro im Monat. Familien haben zusätzlich die Möglichkeit, Randzeiten bis 17 Uhr für maximal 37,50 Euro hinzuzubuchen. 
Auch das beliebte Ferienbetreuungsangebot wird künftig ausgeweitet und bis auf 20 Schließtage im Jahr angeboten. 
Von dieser Regelung profitieren in Bad Oldesloe neben den ersten Klassen auch die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen zwei bis vier.


Die OASE – Oldesloer Alternative Soziale Einrichtung e. V. bietet an der Klaus-Groth-Schule und der Grundschule West für die dort eingeschulten Kinder der 1. bis 4. Klasse ergänzend zum planmäßigen Halbtagsunterricht Angebote von Bildung, Betreuung und Freizeit außerhalb der Unterrichtszeit.

Die OGTS findet an den Schultagen von Montag–Freitag statt.

Das Angebot des Trägers findet verbindlich statt:

Grundschule West und Klaus-Groth-Schule:  Nach dem Unterricht bis 17 Uhr

Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung

Ab August 2020 wird die „Mensa Crew“, in Person Timo Skudlarz, für die Schülerinnen und Schüler an der Grundschule West und Klaus-Groth-Schule das Mittagessen zubereiten und ausgeben.
Die Schulen Klaus-Groth-Schule und der Grundschule West sind offene Ganztagsschulen. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Sollte ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wollen, braucht es den sogenannten „Taler“ als Bezahlungsmittel am Tresen der Mensa. Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter:

Mensa Crew

Ferienbetreuung

Es wird eine Ferienbetreuung angeboten. Diese Zeiten sind gesondert zu buchen.

Mehr Informationen finden Sie direkt bei der OASE: Mehrgenerationenhaus Oldesloer Alternative Soziale Einrichtung „OASE“ e. V.

Die finanzielle Entlastung der Familien durch die Ermäßigung der Betreuungskosten für Geschwisterkinder im schulischen Ganztag oder aus sozialen Gründen ist weiterhin vorgesehen.
Ab sofort erfolgt die Antragstellung für das kommende Schuljahr 2026/2027 beim Kreis Stormarn. Das Verfahren ist den Familien bereits durch die Kita-Sozialstaffelregelung bekannt. Den Antragsvordruck finden Sie auf der Internetseite des Kreises Stormarn, unter: https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/25/AntragSozialstaffelOGS.pdf


Die Stadtschule bietet an allen Schultagen nach dem Unterricht eine kostenpflichtige Betreuung bis 17 Uhr an.

Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung

Ab August 2023 wird „Bio für Kids“, für die Schülerinnen und Schüler an der Stadtschule das Mittagessen zubereiten und ausgeben.

Ferienbetreuung

In den Schulferien Oster- und Herbstferien, an beweglichen Ferien- Schulentwicklungs-, sowie sonstigen Ausgleichstagen findet ein Betreuungsangebot durch das städtische Erzieherteam der Stadtschule statt. Ausgenommen sind 20 Schließtage.

Die finanzielle Entlastung der Familien durch die Ermäßigung der Betreuungskosten für Geschwisterkinder im schulischen Ganztag oder aus sozialen Gründen ist weiterhin vorgesehen.

Ab sofort erfolgt die Antragstellung für das kommende Schuljahr 2026/2027 beim Kreis Stormarn. Das Verfahren ist den Familien bereits durch die Kita-Sozialstaffelregelung bekannt. Den Antragsvordruck finden Sie auf der Internetseite des Kreises Stormarn, unter: https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/25/AntragSozialstaffelOGS.pdf


§ 1 Allgemeines

  1. Träger des Betreuungsangebots ist die Stadt Bad Oldesloe, vertreten durch den Bürgermeister, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe.
  2. Das Betreuungsangebot an der Stadtschule Bad Oldesloe erfüllt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach § 24 Absatz 4 SGB VIII ab 1. August 2026 mit dem Angebot nach Beendigung des schulischen gebundenen Ganztagsangebotes. Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Stadtschule Bad Oldesloe. Das Betreuungsangebot dient der Förderung der altersgerechten Entwicklung und soll den Bildungsauftrag der Schule unterstützen und ergänzend zum Unterrichts- und Ganztagsangebot die Bildungschancen erhöhen, individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

§ 2 Betreuungsumfang und -angebot

  1. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird an Unterrichtstagen von Montag bis Freitag durch die Erzieherinnen und Erzieher, die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten und die Kräfte des freiwilligen sozialen Jahres zu folgenden Zeiten gewährleistet: Rechtsanspruchserfüllend von 15–16 Uhr Randzeit zusätzlich buchbar von 16–17 Uhr
  2. Die Mindestteilnehmerzahl an den Betreuungsangeboten beträgt 10 Schülerinnen und Schüler. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl entscheidet der Träger gemeinsam mit der Schulleitung, ob eine Betreuung stattfinden soll.
  3. Ein Anspruch auf die Aufnahme in das Betreuungsangebot besteht in Umsetzung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1. Ab dem Schuljahr 2027/2028 für die Klassenstufen 1 und 2, usw.
  4. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich in hierfür von der Schule bestimmten Räumen. Die Betreuung kann für drei oder fünf Tage pro Woche gebucht werden. Die Betreuungstage müssen bei der Anmeldung festgelegt werden.
  5. Während schulfreier Zeiten (durch das Land Schleswig-Holstein bestimmte Ferienzeiten und bewegliche Ferientage) findet kein nachschulisches Betreuungsangebot statt.
  6. Die Ferienbetreuung durch die pädagogischen Mitarbeiterinnen der Stadtschule für die ersten drei Wochen der Sommerferien, der Oster- und Herbstferien, anteilig Weihnachtsferien sowie an beweglichen Ferientagen, kann separat gebucht werden. An maximal 20 unterrichtsfreien Tagen findet kein nachschulisches Betreuungsangebot statt.
  7. An Schulentwicklungstagen und an Tagen mit witterungsbedingtem Schulausfall findet eine Notbetreuung der zum Betreuungsangebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler in den Betreuungszeiten statt.
  8. Muss das Betreuungsangebot aufgrund unvermeidbarer und zwingender Gründe geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung der Schülerinnen und Schüler.
  9. Kinder, die aus Krankheitsgründen nicht am Schulunterricht teilnehmen, dürfen auch nicht am Betreuungsangebot teilnehmen. Die Abmeldung soll neben der morgendlichen Krankmeldung für den Unterricht jeweils am entsprechenden Tag zusätzlich per SMS über das Mobiltelefon der Betreuung bis spätestens 12 Uhr erfolgt sein.

§ 3 Anmeldung zum Betreuungsangebot

  1. Die Teilnahme am Betreuungsangebot der Gebundenen Ganztagsschule Stadtschule Bad Oldesloe ist freiwillig. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Sorgeberechtigten und ist schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks über das Schulsekretariat einzureichen. Sie wird hierdurch für ein Schuljahr verbindlich. Eine Kündigung zum Halbjahr ist möglich. Eine Abmeldung während des laufenden Schulhalbjahres ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein wichtiger Grund kann z. B. ein Wohnortwechsel sein. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Träger der Einrichtung. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Die Anmeldung ist für jedes Schuljahr neu vorzunehmen. Später erfolgende Anmeldungen können nur im Rahmen der verfügbaren Plätze berücksichtigt werden.
  2. Damit die Sorgeberechtigten erreichbar sind, teilen sie den im Betreuungsangebot eingesetzten Erzieherinnen und Erziehern die private Telefonnummer, die Telefonnummer am Arbeitsplatz sowie die Telefonnummer einer weiteren Kontaktperson mit. Über die Änderung der Adresse, der Telefonnummer sind die Betreuerinnen und Betreuer sofort schriftlich zu informieren. Die Betreuerinnen und Betreuer sind über jede Änderung des Sorgerechts und des Umgangsrechts sofort zu informieren.

§ 4 Ausschluss vom Betreuungsangebot

  1. Eine Schülerin oder ein Schüler kann in Abstimmung mit der Schulleitung und den Erzieherinnen und Erziehern vom Betreuungsangebot ausgeschlossen werden, wenn trotz Zahlungserinnerung das Entgelt durch den Zahlungspflichtigen für zwei Monate nicht entrichtet wurde. Der Ausschluss kann zeitlich befristet oder unbefristet erfolgen.
  2. Vor dem Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers vom Betreuungsangebot müssen die Schulleitung, die Leitung des Betreuungsangebotes sowie die Sorgeberechtigten der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers unter Darlegung der Ausschlussgründe angehört werden. Die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte sind hierbei zur berücksichtigen. In schwerwiegenden Fällen kann der Ausschluss auch sofort erfolgen, hierüber ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
  3. Der Ausschluss ist vorher schriftlich anzudrohen. Einer Androhung bedarf es nicht, wenn der damit verfolgte Zweck nicht oder nicht mehr erreicht werden kann.

§ 5 Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz

  1. Das nachschulische Betreuungsangebot ist Teil des schulischen Konzepts. Für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler besteht ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Nord. Ein Versicherungsschutz besteht nur auf dem Weg zur Einrichtung und von der Einrichtung sowie in der Einrichtung selbst. Voraussetzung ist, dass das Kind keine, außer durch Verkehrssituationen bedingte, Umwege macht.
  2. Die Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer zu folgen. Die Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern besteht nur während der Zeiten, in denen eine Schülerin oder ein Schüler für das Betreuungsangebot angemeldet ist und dieses auch tatsächlich besucht. Die Abmeldung soll jeweils am entsprechenden Tag im Sekretariat der Schule erfolgt sein.
  3. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, einen Unfall, den das Kind im Zusammenhang mit dem Besuch des Betreuungsangebotes hat, unverzüglich der Schule zu melden, damit diese ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallkasse Nord nachkommen kann.
  4. Wenn und soweit Schäden, die anlässlich der Benutzung der Betreuungseinrichtung entstehen, nicht über bestehende Versicherungen, insbesondere der Verrechnungsstelle für Schulunfallschäden des Kommunalen Schadenausgleichs Schleswig-Holstein, ausgeglichen werden, tritt der Träger des Betreuungsangebots in keinerlei Haftung, es sei denn, ihm bzw. seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftungsbegrenzung in diesem Umfang erfasst jede Art von Schadenersatzanspruch, insbesondere auch Ansprüche aus der Verletzung der Amtspflicht.

§ 6 Betreuungsentgelt, Ermäßigung, Zahlungspflicht, Fälligkeit

  1. Für die Teilnahme am Betreuungsangebot sind Entgelte zu entrichten. Sie dienen der teilweisen Deckung der laufenden Betriebs- und Personalkosten. Die Höhe der Entgelte ist der aktuellen Entgeltordnung der Stadt Bad Oldesloe zu entnehmen.
  2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres erhoben. Sie sind in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu entrichten. Das Entgelt ist monatlich am ersten Banktag zu zahlen. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das im Vertrag genannte Bankkonto der Stadt Bad Oldesloe. Im Falle einer Nichtzahlung werden Mahngebühren erhoben.
  3. Auf Antrag kann das Betreuungsentgelt in sozialen Härtefällen reduziert werden. Diese Einzelfallprüfung wird im Sinne der Regelungen des KiTaG des Landes Schleswig-Holstein (Sozialstaffel) durchgeführt.
  4. Für das zweite entgeltpflichtige Kind im Betreuungsangebot an der Stadtschule wird eine Ermäßigung in Höhe von bis zu 50 % auf das Betreuungsgeld gewährt. Für jedes weitere Kind in der nachschulischen Betreuung (also ab dem dritten Kind) entfällt das Entgelt.
  5. Ein Antrag zur Ermäßigung des Entgelts sowie auf Geschwisterermäßigung kann beim Kreis Stormarn gestellt werden
  6. Für die gebuchten Randzeiten wird keine Ermäßigung gewährt.
  7. Bei vorzeitiger Vertragskündigung endet die Zahlungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung Berücksichtigung findet. Bei einem Ausschluss nach § 4 endet die Zahlungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Ausschluss erfolgt ist. Entsteht die Zahlungspflicht im Laufe eines Kalendermonats, so ist das volle Betreuungsentgelt für diesen Kalendermonat zu entrichten.
  8. Wenn Kinder später als vertraglich vereinbart nach 16 bzw. 17 Uhr abgeholt werden, werden zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 20 € je angefangene halbe Stunde berechnet.

§ 7 Zahlungspflichtig

Zur Zahlung des Betreuungsentgelts ist der/die Unterhaltspflichtige verpflichtet; mehrere Unterhaltspflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 8 Bestimmungen des Schulgesetzes

Die Bestimmungen des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleiben von den Bestimmungen der Benutzungsordnung unberührt.

§ 9 Datenverarbeitung

Die Stadt Bad Oldesloe wird zum Zwecke der Umsetzung des Betreuungsangebotes an der gebundenen Ganztagesschule Stadtschule Bad Oldesloe die dafür erforderlichen und personenbezogenen Daten erheben und nutzen. Dies erfolgt auf der Grundlage dieser Benutzungsordnung gemäß Artikel 6 Absatz 1 b) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 2. Mai 2018, gültig ab 25. Mai 2018.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung zum Betreuungsangebot/dem Betreuungsvertrag erfolgt die Zustimmung der o. g. Nutzungsvereinbarung.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende Benutzungsordnung.

Bad Oldesloe, 1. August 2026

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Jörg Lembke

§ 1 Allgemeines

  1. Träger des Ferienbetreuungsangebots ist die Stadt Bad Oldesloe, vertreten durch den Bürgermeister, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe.
  2. Das Ferienbetreuungsangebot der Stadtschule Bad Oldesloe findet an 42 Ferientagen innerhalb der schleswig-holsteinischen Schulferien sowie an der beweglichen Ferien-, Schulentwicklungs- und sonstigen Ausgleichstagen statt. Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Stadtschule Bad Oldesloe im Rahmen des Rechtsanspruchs. Dieser wächst ab dem Schuljahr 2026/27 mit der Stufe 1 beginnend jährlich auf. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2 bis 4, für die der Rechtsanspruch noch nicht umgesetzt ist, haben einen Anspruch im Rahmen der verfügbaren Plätze.
  3. Die Kosten der Ferienbetreuung sind in der für das Betreuungsangebot an den Bad Oldesloer Grundschulen jeweils geltenden Entgeltordnung der Stadt Bad Oldesloe geregelt.
  4. Das Betreuungsangebot soll den Bildungsauftrag der Schule unterstützen und ergänzend zum Unterrichts- und Ganztagsangebot die Bildungschancen erhöhen, individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen sowie zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

§ 2 Ferienbetreuungsumfang und -angebot

  1. Die Ferienbetreuung wird durch die Erzieherinnen und Erzieher, die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten der Stadt Bad Oldesloe und die Kräfte des freiwilligen sozialen Jahres in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.
  2. Die Ferienbetreuung erfolgt grundsätzlich in hierfür von der Schule bestimmten Räumen. Die Ferienbetreuung kann für drei oder fünf Tage pro Woche gebucht werden. Die Ferienbetreuungstage müssen bei der Anmeldung festgelegt werden.
  3. Der Träger behält sich einen Ausfall der Ferienbetreuung aufgrund extremer Witterungsbedingungen bzw. den Einsatz einer Notbetreuung vor. Muss das Ferienbetreuungsangebot aufgrund unvermeidbarer und zwingender Gründe geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung der Schülerinnen und Schüler.

§ 3 Anmeldung zum Ferienbetreuungsangebot

  1. Die Teilnahme am Ferienbetreuungsangebot der Gebundenen Ganztagsschule Stadtschule Bad Oldesloe ist freiwillig.
  2. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Sorgeberechtigte und ist schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks über das Schulsekretariat spätestens 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferienzeit oder beweglichen Ferien-, Schulentwicklungs- oder sonstigen Ausgleichstage einzureichen. Sie wird hierdurch verbindlich.
  3. Kinder, die aus Krankheitsgründen oder sonstigen Gründen nicht am Schulunterricht teilnehmen, dürfen auch nicht am Ferienbetreuungsangebot teilnehmen.
  4. Damit die Sorgeberechtigten erreichbar sind, teilen sie den im Ferienbetreuungsangebot eingesetzten Betreuungskräften die private Telefonnummer, die Telefonnummer am Arbeitsplatz sowie die Telefonnummer einer weiteren Kontaktperson mit. Über die Änderung der Adresse, der Telefonnummer sind die Betreuerinnen und Betreuer sofort schriftlich zu informieren. Die Betreuerinnen und Betreuer sind über jede Änderung des Sorgerechts und des Umgangsrechts sofort zu informieren.

§ 4 Ausschluss vom Ferienbetreuungsangebot

  1. Eine Schülerin oder ein Schüler für den das Betreuungsentgelt nicht 14 Tage vor Ferienbeginn bezahlt wurde, wird vom Ferienbetreuungsangebot ausgeschlossen.
  2. Vor dem Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers, aus anderem Grund als in Ziffer 1 genannt, müssen die Schulleitung, die Leitung des Ferienbetreuungsangebots und die Sorgeberechtigten der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers unter Darlegung der Ausschlussgründe angehört werden. Die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte sind hierbei zur berücksichtigen. In schwerwiegenden Fällen kann der Ausschluss auch sofort erfolgen, hierüber ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
  3. Der Ausschluss aus anderem Grund als in Ziffer 1 genannt, ist vorher schriftlich anzudrohen. Einer Androhung bedarf es nicht, wenn der damit verfolgte Zweck nicht oder nicht mehr erreicht werden kann.

§ 5 Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz

  1. Das Ferienbetreuungsangebot ist Teil des Betreuungskonzeptes. Für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler besteht ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Nord. Ein Versicherungsschutz besteht nur auf dem Weg zur Einrichtung und von der Einrichtung sowie in der Einrichtung selbst. Voraussetzung ist, dass das Kind keine, außer durch Verkehrssituationen bedingte, Umwege macht.
  2. Die Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer zu folgen. Die Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern besteht nur während der Zeiten, in denen eine Schülerin oder ein Schüler für das Ferienbetreuungsangebot angemeldet ist und dieses auch tatsächlich besucht. Die Abmeldung soll jeweils am entsprechenden Tag bis 9 Uhr über das Mobiltelefon der Ferienbetreuung erfolgt sein.
  3. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, einen Unfall, den das Kind im Zusammenhang mit dem Besuch des Ferienbetreuungsangebots hat, unverzüglich den pädagogischen Betreuern der Ferienbetreuung zu melden, damit diese es an die Schule weitergeben können und die Schule ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallkasse Nord nachkommen kann.
  4. Wenn und soweit Schäden, die anlässlich der Benutzung der Betreuungseinrichtung entstehen, nicht über bestehende Versicherungen, insbesondere der Verrechnungsstelle für Schulunfallschäden des Kommunalen Schadenausgleichs Schleswig-Holstein, ausgeglichen werden, tritt der Träger des Betreuungsangebots in keinerlei Haftung, es sei denn, ihm bzw. seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftungsbegrenzung in diesem Umfang erfasst jede Art von Schadenersatzanspruch, insbesondere auch Ansprüche aus der Verletzung der Amtspflicht.

§ 6 Betreuungsentgelt, Ermäßigung, Zahlungspflicht, Fälligkeit

  1. Die Höhe der Entgelte ist der aktuellen Entgeltordnung für das Betreuungsangebot an den Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 der Stadt Bad Oldesloe zu entnehmen. Für die Schülerinnen und Schüler mit Rechtsanspruch ist die Teilnahme in den Betreuungsentgelten enthalten. Sofern keine nachschulische Betreuung gebucht wurde, sind die Kosten der Entgeltordnung zu entnehmen. Der Rechtsanspruch umfasst im Schuljahr 2026/27 die Klasse 1 und wächst in den folgenden Schuljahren auf.
  2. Für Schülerinnen und Schüler mit Betreuungsvertrag und bestehendem Rechtsanspruch ist das Angebot in den monatlichen Betreuungskosten enthalten. Wenn die nachschulische Betreuung an drei Wochentagen verbindlich gebucht ist, gilt dies analog für die Ferienbetreuung. Die nachträgliche Buchung von fünf Ferienbetreuungstagen ist möglich, das zusätzliche Entgelt beträgt 13,50 € je Ferienwoche.
  3. Das Entgelt der jeweiligen Ferienbetreuung ist jeweils im Voraus fällig und 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Ferienbetreuung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das im Vertrag genannte Bankkonto der Stadt Bad Oldesloe. Im Falle einer Nichtzahlung darf der Schüler oder die Schülerin nicht am Ferienbetreuungsangebot teilnehmen.
  4. Auf Antrag kann das Entgelt in sozialen Härtefällen gemäß gültiger Entgeltordnung reduziert werden.
  5. Für jedes weitere entgeltpflichtige Kind in der Ferienbetreuung der Stadtschule, wird eine Ermäßigung in Höhe von bis zu 50 % auf das Betreuungsentgelt gemäß Entgeltordnung gewährt.
  6. Ein Antrag zur Ermäßigung des Entgelts sowie auf Geschwisterermäßigung kann beim Kreis Stormarn gestellt werden.
  7. Wenn Kinder später als 15.30 Uhr abgeholt werden, werden zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 20 € je angefangene halbe Stunde berechnet.

§ 7 Zahlungspflichtiger

Zur Zahlung des Ferienbetreuungsentgelts ist der/die Unterhaltspflichtige verpflichtet; mehrere Unterhaltspflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 8 Bestimmungen des Schulgesetzes

Die Bestimmungen des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleiben von den Bestimmungen der Ferienbenutzungsordnung unberührt.

§ 9 Datenverarbeitung

Die Stadt Bad Oldesloe wird zum Zwecke der Umsetzung des Betreuungsangebotes an der gebundenen Ganztagesschule Stadtschule Bad Oldesloe die dafür erforderlichen und personenbezogenen Daten erheben und nutzen. Dies erfolgt auf der Grundlage dieser Benutzungsordnung gemäß Artikel 6 Absatz 1 b) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 2. Mai 2018, gültig ab 25. Mai 2018.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung zum Betreuungsangebot/dem Betreuungsvertrag erfolgt die Zustimmung der o.g. Nutzungsvereinbarung.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende Benutzungsordnung.

Bad Oldesloe, 1. August 2026

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Jörg Lembke

Weiterführende Schule

Die TMS ist, als weiterführendes Gymnasium, eine Offene Ganztagsschule.
Alle weiteren Informationen zum Angebot des Offenen Ganztages erhalten Sie hier:

Theodor-Mommsen-Schule

Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung

Die Schülerinnen und Schüler der TMS haben in der benachbarten Mensa die Möglichkeit des Mittagessens. Seit 2018 bereitet die Mensa Crew das Mittagessen zu. Sollte ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wollen, braucht es den sogenannten „Taler“ als Bezahlungsmittel.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter:

Mensa Crew

Die TSS ist, als Gemeinschaftsschule, eine Offene Ganztagsschule.
Alle weiteren Informationen zum Angebot des Offenen Ganztages erhalten Sie hier:

Theodor-Storm-Schule

Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung

Die Schülerinnen und Schüler der TSS haben in der benachbarten Mensa die Möglichkeit des Mittagessens. Seit 2018 bereitet die Mensa Crew das Mittagessen zu. Sollte ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wollen, braucht es den sogenannten „Taler“ als Bezahlungsmittel.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter:

Mensa Crew

Die IES ist, als Gemeinschaftsschule mit Oberstufe, eine Gebundene Ganztagsschule.
Alle weiteren Informationen zum Angebot des Gebundenen Ganztages erhalten Sie hier:

https://ida-ehre-schule.de/

Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Ganztagsbetreuung

Die Schülerinnen und Schüler der IES haben in der Mensa die Möglichkeit des Mittagessens. Seit 2018 bereitet die Mensa Crew das Mittagessen zu. Sollte ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wollen, braucht es den sogenannten „Taler“ als Bezahlungsmittel.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter:

Mensa Crew

Förderungen

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote unterstützen die individuelle Förderung der Grundschülerinnen und Grundschüler und tragen damit zugleich zu mehr Teilhabechancen bei. Darüber hinaus stellen die Angebote eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar.

Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf nachschulische Ganztagsbetreuung wurde das Landes- und Bundesinvestitionsprogramm „Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beschlossen. Gewährt werden Zuwendungen für Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler.

Für die Klaus-Groth-Schule Bad Oldesloe wurde nach Antragstellung durch die Schulträgerin Stadt Bad Oldesloe eine nicht zurückzahlbare Projektförderung in Höhe von 27.131,95 € für die Errichtung einer Holzhütte und die Anschaffung von Spielfahrzeugen gewährt.

Mit 21.673,03 € wurde an der Grundschule West Bad Oldesloe die Sanierung der Aufenthalts- und Angebotsräume aus dem Landes- und Bundesinvestitionsprogramm „Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ gefördert.

Zum Zweck der schulübergreifenden Sommerferienbetreuung für die offenen und gebundenen Ganztagsschulen der Grundschulen in Bad Oldesloe wurde die Anschaffung eines Zirkuszeltes im Rahmen des Landes- und Bundesinvestitionsprogramms „Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ mit einer nicht zurückzahlbaren Projektförderung in Höhe von 7.193,80 € bewilligt.

Alle Maßnahmen wurden im vierten Quartal 2021 vollständig umgesetzt.