Wann wird der F-Plan geändert oder berichtigt?
Der aktuelle Flächennutzungsplan wurde 2006 neu aufgestellt und wird seitdem fortgeschrieben. Der Flächennutzungsplan wird förmlich geändert oder einfach berichtigt, wenn es aufgrund neuer Zielvorstellungen der Stadtentwicklung erforderlich wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn aufzustellende Bebauungspläne nicht den Zielen des Flächennutzungsplans entsprechen.
Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden bzw. dessen grundsätzlichen Aussagen entsprechen. Daher werden örtlich begrenzte Änderungen des Flächennutzungsplans meistens parallel zu Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung, die den in § 13 a des Baugesetzbuchs genannten Kriterien entsprechen, wird kein Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchgeführt. Nach dem Satzungsbeschluss für einen solchen Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan berichtigt, indem er in den Grenzen dieses Bebauungsplans entsprechende neue Darstellungen erhält. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet nur für den Bebauungsplan statt, dabei wird über die Berichtigung informiert.