1. Änderung der Teilnehmerentgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe
Aufgrund der §§ 27 Absatz 1 und 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 8 der Satzung der Volkshochschule Bad Oldesloe wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 12.07.2023 folgende 1. Änderung der Teilnahmeentgeltordnung erlassen:
Die Teilnehmerentgeltordnung wird in Teilnahmeentgeltordnung umbenannt.
Nachstehende Paragrafen und Paragrafenteile erhalten folgenden neuen Wortlaut:
§ 1 Entgeltpflicht
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe ist grundsätzlich ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung zu entrichten.
[…]
§ 2 Bemessungsgrundlage für Entgelte
(2) Der Grundbetrag dient zur Deckung der Fahrtkosten für Kurseitende und weiteren kursbezogenen Aufwänden.
Der Grundbetrag beträgt je Kurs und Teilnehmendem 11 €.
[…]
(3) Die Kurskosten bemessen sich nach der Auslastung des Kurses durch Teilnehmende und der jeweils angesetzten Anzahl an Unterrichtsstunden.
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Pro Unterrichtsstunde werden 3,90 € bei einer Mindestteilnehmendenzahl von 6 Personen angesetzt.
[…]
Die Kurskosten betragen pro Unterrichtsstunde á 45 Minuten je festgelegter Mindestteilnehmendenzahl:
| Teilnehmende-Minimum |
6 |
8 |
10 |
12 |
| Kurskosten |
3,90 € |
2,90 € |
2,30 € |
2,00 € |
Sofern die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, kann die VHS-Leitung eine Veranstaltung in Ausnahmefällen auch bei geringerer Anzahl von Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Kostendeckung im Deckungsbeitrag 1 stattfinden lassen.
Für besondere Kurse und Veranstaltungen können andere Kostensätze festgesetzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist oder zusätzliche Kosten durch erhöhten Aufwand für Organisation, Planung, Sachmittel oder Honorar entstehen.
(4) Bei steuerpflichtigen Angeboten erhöht sich das Entgelt um den jeweils gültigen gesetzlich festgeschriebenen Steuersatz.
(6) Für Arbeitsgemeinschaften kann ein kostenanteiliges Pauschalentgelt pro Semester und Teilnehmendem erhoben werden.
(7) Das Entgelt für eine Einzelveranstaltung (einmalige Veranstaltung mit 2 bis maximal 3 Unterrichtsstunden á 45 Minuten, wie z. B. Vorträge) ist unter Berücksichtigung der jeweils ent-stehenden Kosten zwischen 5 € und 15 € festzusetzen.
[…]
(9) Für Unterrichte und Veranstaltungen, die im Auftrage Dritter durchgeführt werden, werden die Entgelte aufwandsbezogen berechnet.
(10) Für Kurse und Veranstaltungen, die durch Dritte voll finanziert werden, wird kein zusätzliches Entgelt erhoben.
(12) Die VHS kann als Anreiz Rabatte, z. B. für Frühbuchende, Mehrfachbuchende, Familien oder für besondere Angebote einräumen. Die Höhe der Rabatte legt die VHS-Leitung fest.
§ 4 Abmeldefristen und Zahlungsverpflichtungen
(2) Die Nichteinhaltung von Abmeldefristen verpflichtet zur Zahlung des vollen oder anteiligen Entgeltes.
[…]
Wird eine Veranstaltung durch die Volkshochschule Bad Oldesloe abgesagt, werden die gezahlten Entgelte abzüglich der erbrachten Leistungen der VHS erstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
§ 6 Ermäßigungen
(1) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Absolvierende eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte sowie Empfangsberechtigte von Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII und nach dem Asylbewerbergesetz erhalten bei Vorlage eines aktuellen Nachweises eine Entgeltermäßigung um 50 %.
Der Anspruch auf Ermäßigung entfällt in der Regel bei Vorträgen und auf die im aktuellen Programmheft jeweils entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen sowie für Personen, die im Auftrag und/oder durch Kostenübernahme Dritter, für die kein Ermäßigungsanspruch vorliegt, Leistungen der Volkshochschule Bad Oldesloe in Anspruch nehmen.
§ 7 Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule Bad Oldesloe gemäß § 3 (2) gelten die Teilnahmebedingungen der VHS in der jeweils geltenden Fassung. Diese werden im Programmheft und im Internet auf der Webseite der VHS Bad Oldesloe veröffentlicht.
§ 8 Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Teilnahmeentgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe tritt am 1.1.2024 in Kraft.
Bad Oldesloe, den 27.7.2023
Jörg Lembke Dienstsiegel
Bürgermeister