Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 121 der Stadt Bad Oldesloe
Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 121 der Stadt Bad Oldesloe nach § 4 a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 27.3.2023 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 121 der Stadt Bad Oldesloe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung (Teil C) mit Umweltbericht für das Gebiet südlich Wolkenweher Dorfstraße Nr. 31–41 (ungerade Nummer) liegen in der Zeit vom 22.6.2023 bis zum 21.7.2023 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus. Termine können mit Frau Grünert unter 04531 504-438 oder per E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de vereinbart werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Es können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatzes 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB ergaben sich Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplan-Entwurfes, die eine erneute Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB erfordern.
Die wesentlichen Änderungen/Ergänzungen sind:
- Anpassung bzw. Vergrößerung der Verkehrsfläche aller Wendeanlagen
- Veränderung von drei Baufenstern (Baufenster WA 4, östliches Baufenster WA 8, nordwestlichstes Baufenster WA 11)
- redaktionelle Anpassungen
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass unter anderem zu den genannten Änderungen folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
- Umweltbericht, Planungsbüro TGP vom 27.3.2023
- Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmission einer Windenergieanlage (WEA), Ingenieurbüro I17-Wind GmbH & Co. KG vom 17.8.2020
- Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro M+O Immissionsschutz vom 24.2.2021
- Bodengutachten/Geotechnische Stellungnahme, Ingenieurbüro Höppner vom 4.2.2022
- Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz nach Erlass A-RW 1 vom 20.2.2023
- Stellungnahme des Landkreises Stormarn vom 17.10.2022
- Stellungnahme AG 29 vom 20.10.2022
- umweltbezogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Umweltbericht
Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Im Hinblick auf das Schutzgut Menschen sind baubedingt bei Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen geringe nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten.
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Planung wird zu geringen Beeinträchtigungen der Biotope führen, welche jedoch in ihrer Funktion ausgleichbar sind (Heckenneuanlage). Vorhandene Knicks werden mit Ausnahme kleiner Abschnitte erhalten und durch einen Schutzstreifen gesichert. Insgesamt ergeben sich geringe Beeinträchtigungen für die Tierartengruppen Fledermäuse und für Brutvögel. Durch festgesetzte Vermeidungsmaßnahmen können die Eingriffe weitgehend vermieden werden. Die Tierarten finden zudem in der Umgebung mindestens adäquate Habitate, sodass ein Ausgleich nicht notwendig wird.
Schutzgüter Boden und Fläche
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes führen zu einer Erhöhung der potenziell überbaubaren Flächen. Es handelt sich zum überwiegenden Teil um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Der Eingriff ist aufgrund der niedrigen Grundflächenzahl und dem Verhältnis von Versiegelung und unbebautem Plangebiet als Mittel zu beurteilen. Mit der Kompensation über das Ökokonto „Großer Teich“ können die Beeinträchtigungen als ausgeglichen gewertet werden.
Schutzgut Wasser
Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser sind unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen (ordnungsgemäße bauzeitliche Wasserhaltung und Lagerung wassergefährdender Stoffe) keine bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. Anlagebedingt kommt es zu einer geringen Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Die Eingriffsregelung richtet sich nach § 1 a Absatz 3 BauGB. Die Bewertung des Eingriffs wurde gemäß den Vorgaben des „Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 9.12.2013“ vorgenommen. Es ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 32 m Neuanlage eines Knick-Ausgleichs durch eine knapp 67 m ebenerdig freiwachsende zweireihige Hecke am Ortsrand. Die Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden – Neuversiegelung erfordert die Beanspruchung von 3.354 Ökopunkten von dem Ökokonto „Großer Teich“.
Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmission einer Windenergieanlage (WEA)
Es wurden die Schall- und Schattenwurfimmission der sich im Umfeld befindenden Windenergieanlagen untersucht.
Schalltechnische Untersuchung
Es wurden die durch den Straßenverkehr sowie aus Anlagen entstehende Immissionen auf ihre Wirkung auf das Plangebiet untersucht.
Bodengutachten
Es wurden Untersuchungen und Beurteilungen zum Bodenaufbau, zu Wassergehalten, zur Kornzusammensetzung, zu Bodengruppen und zu Homogenbereichen durchgeführt.
Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Erlass A-RW 1
Es wurden Berechnungen zur Veränderung des Wasserhaushalts vom naturnahen Zustand zum bebauten Zustand durchgeführt.
Stellungnahme des Landkreises Stormarn
FD 43 Wasserwirtschaft vom 17.10.2022
Es werden Anregung zum Umgang mit Regenwasser im Straßenraum vorgebracht.
FD 55 Naturschutz vom 17.10.2022
Es wird auf die Wichtigkeit der Darstellung geschützter Biotope (hier Knicks) hingewiesen.
Stellungnahme AG 29 vom 20.10.2022
Es wird auf die Einhaltung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen hingewiesen.
Umweltbezogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- Beeinträchtigungen durch die Erhöhung des Verkehrslärms (Immissionen durch Verkehrslärm)
- Beeinträchtigung durch den Schall und den Schattenwurf der Windenergieanlagen
- Anmerkungen zur schalltechnischen Untersuchung sowie zur Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmissionen der WEA
- Anmerkungen zu den schalltechnischen Festsetzungen und zum Immissionsschutz
- Anmerkungen zum Knickdurchbruch
- Anmerkungen zum Artenschutz
- Hinweise zum Umweltbericht sowie zu den Ausgleichsmaßnahmen
- Anmerkungen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 8.6.2023
Stadt Bad Oldesloe
Erster Bürgermeister-Stellvertreter
Siegel
gez. Möller