Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Mit kühlem Kopf in die Wärmewende
Kommunale Wärmplanung
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig mit klimafreundlicher Wärme versorgen zu können. Hierfür ist ein großer Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert.
Durch das Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)) § 7 ist die Stadt Bad Oldesloe zur Erstellung verpflichtet. Mit der Ausarbeitung des ersten Plans sind die Vereinigten Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher sind die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortzuschreiben.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 Absatz 11–14 EWKG (SH) erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche, vorhandene Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden sowie Strom zu Heizzwecken.
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Kommunen Angaben über die Höhe ihres Endenergiebedarfs, Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich der Anteile von Erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mitzuteilen.
Wofür brauchen wir eine kommunale Wärmeplanung (KWP)?
Viele reden vom Klimawandel. Um diesen möglichst zu beschränken, brauchen wir nicht nur „grünen Strom“, sondern vor allem auch „grüne Wärme“. Heizungswärme macht rund 70 % des Energieverbrauchs in Haushalten aus. Da für Wärmeprozesse (und Mobilität) mehr Energie benötigt wird als zur Stromerzeugung, liegt der Anteil der Erneuerbaren am Gesamtverbrauch zurzeit erst bei etwa 17 %. Deshalb hat die Landesregierung im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG – SH) im Dezember 2021 in § 7 einige Kommunen, u. a. Bad Oldesloe, zur Erstellung einer KWP verpflichtet.
Was ist das Ziel der Wärmeplanung?
Die KWP ist ein langfristiger Prozess, der mit der Erstellung des ersten Wärmeplans beginnt. Vorrangiges Ziel dieses Wärmeplans ist die Erarbeitung von Maßnahmen, mit denen die Stadt treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden kann. Dabei werden aktuelle Verbräuche in räumlicher Auflösung ermittelt, zukünftige Entwicklungen abgeschätzt, Potenziale für erneuerbare Energien ausgelotet, konkrete Umsetzungsmaßnahmen erarbeitet und zeitlich geordnet.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen technischen Lösung. Da sich der Umbau über viele Jahre erstrecken wird, sind planvolles, koordiniertes Vorgehen und Aktualisierungen unverzichtbar. Mit dem Vorliegen der KWP wird klar sein, wo Häuser individuelle Wärmeversorgung benötigen, wo sich sinnvoll Blöcke mit gemeinsamer Versorgung bilden lassen, wo Wärmenetze eine gute Option sind, welche erneuerbaren Energien lokal Potenziale bieten usw. Die KWP soll damit auch Planungssicherheit für alle beteiligten Wärmenutzer und Wärmeanbieter schaffen.
Wann wird die Wärmeplanung für Bad Oldesloe fertig sein?
Die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans erfolgt im Auftrag der Stadt Bad Oldesloe durch das Konsortium Vereinigte Stadtwerke GmbH, Ratzeburg und greenventory GmbH, Freiburg. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2024 geplant.
Welche Technologien werden betrachtet?
Grundsätzlich erfolgt die KWP technologieoffen. Anlagen müssen jedoch treibhausgasneutral sein oder betrieben werden und bereits erprobt sein. Das Warten auf die „zukünftige Wundertechnik“ bleibt ausgeklammert. Konkret: Sonnenstrahlung, Umweltwärme (aus Luft, Wasser, Boden), Biomasse und verschiedene Speichertechnologien. Treibhausgasneutral betriebene Wärmenetze sind ein wichtiger Baustein. Windkraft, als saisonale Energiequelle in der Heizperiode, ist insbesondere für Stromheizungen (wie z. B. Wärmepumpen) ebenfalls zu betrachten.
Gibt es in Bad Oldesloe schon Wärmenetze?
Bei Wärmenetzen handelt es sich um Nah- und Fernwärmenetze, die die benötigte Wärme zentral erzeugen. Über ein Wärmeträgermedium (Wasser) wird diese durch isolierte Rohrleitungen verteilt. Beim Verbraucher steht dann zur Übernahme ein platzsparender „Wärmetauscher“ (Hausanschluss-Station HAST) anstelle einer eigenen Öl- oder Gasheizung. Die Verteilung der Wärme im Haus erfolgt wie bei einer konventionellen Heizung.
In Bad Oldesloe betreibt die Vereinigte Stadtwerke GmbH bereits die drei Wärmenetze Hallenbad/Innenstadt, Schanzenbarg und Möhlenbecker Weg (Karte unter www.vereinigte-stadtwerke.de/waerme). Wo, wann und wie diese erweitert oder neue Netze gebaut werden sollten – auch diese Antworten soll die KWP liefern.
Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen?
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird geprüft, in welchen Gebieten Wärmenetze möglich und sinnvoll sind. Daher kann diese Frage erst nach Abschluss der Wärmeplanung beantwortet werden. Ob es dann tatsächlich zum Ausbau kommt, hängt entscheidend davon ab, ob sich im jeweiligen Gebiet ausreichend viele Haushalte an das Wärmenetz anschließen lassen möchten („Wärmebedarfsdichte“), um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen.
Was passiert mit dem vorhandenen Gasnetz?
Die vorhandene Leitungsinfrastruktur wird technologieoffen auf seine Weiterverwendbarkeit unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele geprüft. Fossiles Erdgas ist für Treibhausgasneutralität keine Option mehr. Die Leitungen können aber vielleicht für „Erneuerbare Gase“ (aus Biomasse oder aufwendigen Umwandlungsprozessen aus grünem Strom) oder anteilig für (ebenfalls technisch aufwendig herzustellenden) „grünen“ Wasserstoff genutzt oder umgerüstet werden. Dies wird die Zukunft zeigen – das Gasnetz wird ja nicht gleich abgeschaltet.
Werde ich mir Wärme auch in Zukunft leisten können?
Das Schöne an erneuerbaren Energien ist, dass die Betriebskosten meist äußerst niedrig sind. Leider sind dafür hohe Anfangsinvestitionen für den Umbau zu leisten. Der Preis für Wärme (pro Kilowattstunde) ergibt sich also im Wesentlichen aus den Finanzierungskosten für Zins und Tilgung und ist somit langfristig stabil. Als Eigenheimbesitzer ist eine fundierte (geförderte1) Energieberatung mit ausführlicher Begehung des Objekts und individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sicher sinnvoll, um die komplexe Thematik von Verbesserungen der Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik, passend zum Nutzerverhalten, einzuordnen. Grundsätzlich lässt sich die Effizienz der Wärmeverteilung (auch in Netzen) deutlich steigern, wenn die notwendigen Versorgungstemperaturen abgesenkt werden. Dafür gibt es neben (Fußboden-, Wandund Decken-)Flächenheizungen auch spezielle Heizkörper.
Bei Nah- und Fernwärmenetzen hängen die Preise auch von der Zahl der Nutzer, deren Verbräuchen und notwendigen Temperaturen ab. Je mehr Anschlüsse nah beieinander bei niedrigen Temperaturen versorgt werden, desto geringer die Kosten je Wärmeeinheit.
Wir sollten alle versuchen, insgesamt mit deutlich weniger Energie auszukommen!
Für viele Maßnahmen gibt es Förderungen. Zudem sind auch Mietkauf- und Leasingmodelle sowie Contracting denkbar.
Wie werden Bürgerinnen und Bürger über die kommunale Wärmeplanung informiert?
Die Umsetzung der Maßnahmen funktioniert am besten im abgestimmten Konsens zwischen Öffentlichkeit, Kommunalpolitik, Unternehmen und Verwaltung. „Richtig los“ geht die Wärmewende erst nach Veröffentlichung des ersten Wärmeplans.
Alle werden vielfach Gelegenheit bekommen, sich zu informieren und einzubringen. Die Planung soll ein lebendiger Prozess werden! Pläne sind im mehrjährigen Abstand wiederholt zu erstellen und dem Ministerium vorzulegen.
Was sollten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer jetzt tun?
Kommen Sie zur Auftaktveranstaltung, beauftragen Sie eine qualifizierte Energieberatung, behalten Sie das Ziel der Reduktion des Energieverbrauchs und der Umstellung auf erneuerbare Quellen im Auge. Bedenken Sie dabei auch, dass CO2-Abgaben steigen werden (an der Börse werden hierfür deutlich höhere Preise gehandelt!).
Präsentation: Auftaktveranstaltung Kommunale Wärmeplanung am 16. Oktober 2023
Flyer Wärmeplanung: Mit kühlem Kopf in die Wärmewende
Pressemitteilungen
Einladung zur Auftaktveranstaltung „Kommunale Wärmeplanung“
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan (KWP). Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig ohne Einsatz fossiler Brennstoffe mit Wärme versorgen zu können.
Hierfür ist ein Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert. Alle Akteure (wie Eigentümer von Wohn- und Nichtwohnimmobilien, Betriebe mit Bedarf an Prozesswärme und -kälte, Eigentümer möglicher Potenzialflächen für erneuerbare Energieerzeugung, Stadtverwaltung) sind gehalten hier Veränderungen mitzugestalten.
Ziel ist es die wissenschaftlich begründeten und international vereinbarten Klimaschutzziele auf lokaler Ebene zu erreichen. Um das Ziel der Treibhausgas-Neutralität zu erreichen, sind Effizienzpotenziale (Dämmung von Gebäudehülle, Senken jeglicher Wärmeverluste, optimierte Steuerung von Wärmeerzeugung und -verteilung) zu heben und Erzeugungspotenziale erneuerbarer Energien (Sonnenenergie, Umweltwärme, Biomasse usw.) zu nutzen und auszubauen. Auch Speichertechnologien werden gebraucht. Die Treibhausgas-Emissionen im Wärmesektor (und im Verkehrssektor) sind in den letzten Jahrzehnten zu langsam gesunken. Es wird immer schwieriger und wohl auch teurer, später in ausreichendem Maße zu handeln. Deswegen sind alle heute bekannten und in der Umsetzung erprobten Technologien zu nutzen.
Der Gesetzgeber lieferte den „auslösenden Impuls“ für den KWP auf Landesebene mit dem Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)). Laut § 7 ist die Stadt zur Erstellung der KWP verpflichtet.
Zur Ausarbeitung des ersten Plans wurden die Vereinigte Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher werden die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortgeschrieben.
Ansprechperson für das Projekt ist Herr Reuter, Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, klimaschutz@badoldesloe.de , Tel. 04531 504-386. Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Bad Oldesloe erreichen Sie beim Kreis Stormarn, Stabsstelle 83 – Datenschutz, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe, datenschutz@kreis-stormarn.de , Tel. 04531 160-1457.
Am Montag, den 16. Oktober 2023, findet abends um 19 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung im KuB statt. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure und Betroffenen im Stadtgebiet (Gesamtkommune) Bad Oldesloe.
Die Stadt Bad Oldesloe freut sich auf zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer, einen informativen Austausch und eine gute Zusammenarbeit für eine erfolgreiche Umsetzung hin zur klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Aufstellung 1. kommunaler Wärmeplan für die Stadt Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärme- und Kälteplan. Notwendig ist diese Planung, um die Stadt und alle Bewohnerinnen und Bewohner langfristig mit klimafreundlicher Wärme versorgen zu können. Hierfür ist ein großer Umbau der Wärmeversorgung insgesamt erforderlich, der planvoll verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert.
Durch das Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG (SH)) § 7 ist die Stadt Bad Oldesloe zur Erstellung verpflichtet. Mit der Ausarbeitung des ersten Plans sind die Vereinigten Stadtwerke GmbH, Ratzeburg in Kooperation mit der greenventory GmbH, Freiburg im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt. Die Planung ist ein fortlaufender Prozess, daher sind die Pläne im Abstand von einigen Jahren fortzuschreiben.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 7 Absatz 11–14 EWKG (SH) erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche, vorhandene Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden sowie Strom zu Heizzwecken.
Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Kommunen Angaben über die Höhe ihres Endenergiebedarfs, Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich der Anteile von Erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mitzuteilen.
Gemäß § 7 Absatz 13 EWKG (SH) darf die Stadt Bad Oldesloe die übermittelten Daten nur für die Aufstellung der Wärme- und Kälteplanung und keinen anderen Zweck weiterverarbeiten. Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung gelöscht. Datenschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Ansprechperson für das Projekt bei der Stadt ist Herr Reuter, Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, klimaschutz@badoldesloe.de , Tel. 04531 504-386.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Bad Oldesloe, Kreis Stormarn, Stabsstelle 83 – Datenschutz, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe, datenschutz@kreis-stormarn.de , Tel. 04531 160-1457.
Am Montag, den 16. Oktober 2023, findet abends um 19 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung im KuB statt. Die Stadt Bad Oldesloe freut sich auf zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer, einen informativen Austausch und eine gute Zusammenarbeit.