Wer ist wahlberechtigt? (nach§ 12 Bundeswahlgesetz)
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.