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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

30. August 2023 • Bekanntmachungsdatum

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe vom 10.4.2019

Aufgrund des § 4 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003 Seite 57) in ihrer zuletzt gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe vom 12.7.2023 nachstehende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe erlassen:

Nachstehende Paragrafen und Paragrafenteile erhalten folgenden neuen Wortlaut:

§ 6 Ständige Ausschüsse

(1) Die folgenden Ausschüsse nach §§ 45 Absatz 1 und 45 a Absatz 1 Gemeindeordnung werden gebildet:

[…]

c) Sport-, Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss
Zusammensetzung: 11 stimmberechtigte Mitglieder, davon höchstens 5 zur Stadtverordnetenversammlung wählbare Bürgerinnen und Bürger

Aufgabengebiet:
Gleichstellungsangelegenheiten *)
Schul- und Sportangelegenheiten *)
Kinder-, Jugend- und Sozialangelegenheiten *)
Kulturangelegenheiten
Bibliothek *)
Volkshochschule *)
Obdachlosenunterbringung *)

*) Inhalte, Konzepte, Raumprogramme, Ausstattung

[…]

§ 18 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1.8.2023 in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 GO wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 29.8.2023 erteilt.

Bad Oldesloe, 30.8.2023

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung