Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 3. Februar 2022
Bad Oldesloe, 20.01.2022
Pontow
Bürgerworthalterin
Tagesordnung
Öffentliche Tagesordnungspunkte
- Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
- Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde
- Mitteilungen der Bürgerworthalterin
- Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
- Neuwahl von Mitgliedern in den Ausschüssen
1318/2018-2023 - Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten in der Stadt Bad Oldesloe für das Jahr 2022
1303/2018-2023 - Einziehung von Straßen, hier: Teilbereich vor Reimer-Hansen-Straße 12
1285/2018-2023 - Beauftragung eines Einzelhandelskonzeptes, hier:
a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Beschluss des Einzelhandelskonzeptes
1258/2018-2023 - Anfragen
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte
12. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil
13. 4. Erhaltungssatzung, hier: Ausübung des Vorkaufsrechts
Nicht öffentlich, da schützenswerte Interessen der Beteiligten betroffen sind.
1317/2018-2023
Aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus gilt für alle Teilnehmenden die sogenannte 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet).
Damit die Sitzung pünktlich beginnen kann, wird darum gebeten, dass alle Teilnehmenden circa 30 Minuten vor Sitzungsbeginn erscheinen und ein amtliches Ausweisdokument sowie einen Nachweis zur Einhaltung der 3G-Regelung bereithalten (Impfpass, Genesenennachweis oder Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest von max. 24 Stunden seit Ausstellungsdatum durch ein qualifiziertes Corona-Testzentrum).
Ein Antigen-Selbsttest ist für die Erbringung des geforderten Nachweises ausdrücklich nicht ausreichend!
Des Weiteren ist von den Besucher*innen für die gesamte Dauer der Sitzung ein qualifizierter Mund- und Nasenschutz nach der EN 14683:2019-10 zu tragen. Zudem gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere das Abstandsgebot von 1,50 m zu anderen Personen.
Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.