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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.

Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.

Diese Leistung können Sie online erledigen

Klicken Sie einfach auf den Link, füllen das Formular ausladen, laden eventuelle Nachweise hoch und senden es ab.

Sparen Sie sich den Weg in die Verwaltung
  • Ihre Vorteile: Keine Terminbuchung nötig, rund um die Uhr verfügbar und papierlos.
  • Was Sie brauchen: Für die Identifikation benötigen Sie je nach Verfahren Ihr Online-Ausweiskonto (z.  B. BundID) oder Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
  • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
     

Rechtsgrundlage(n)

Anträge/Formulare

Der Antrag ist formlos, aber schriftlich zu stellen. Er muss folgende Informationen enthalten:

  • Anlass,
  • Datum, Uhrzeit und Dauer des geplanten Feuerwerks,
  • Abbrennort des Feuerwerks,
  • Verantwortliche Person und telefonische Erreichbarkeit (Handy-Nr.) während des Feuerwerks.